Hygienekonzept ab 02.Mai 2022

Hygienekonzept für die Trainingsaufnahme im Karate Verein Langen e. V. unter Corona-Bedingungen

Gemäß den Vorgaben des HMI, des DOSB und des DKV haben wir folgende Regeln für unseren Verein festgelegt, um für alle Sportler und Trainer das Risiko einer Ansteckung zu vermindern:

Vor und nach dem Training

  • Das Gebäude und die Halle dürfen erst betreten werden, wenn die vorherige Gruppe diese verlassen hat. Die Trainer holen die Gruppen zum Betreten der Halle ab.
  • Beim Betreten und Verlassen müssen die Hände desinfiziert werden. Entsprechendes Material steht am Eingang/ Ausgang bereit.
  • Beim Betreten und Verlassen der Halle, sowie der Nutzung der Toiletten sind eine OP oder FFP2 Maske zu tragen.
  • Eingang und Ausgang werden getrennt.
  • Die Umkleiden und Duschen dürfen nicht benutzt werden. Die Sportler kommen bereits in Sportbekleidung oder im Karate-Gi zum Training und stellen ihre Schuhe, Taschen und Getränke mit ausreichendem Abstand in der Halle an der Seitenwand ab. Hallenschuhe dürfen auch während des Trainings getragen werden.
  • Zwischen den Einheiten wird es keine Pausen mehr geben, sodass wir um zügiges Verlassen der Halle bitten, um Verzögerungen im Trainingsablauf zu minimieren. Die Trainer beginnen und beenden ihr Training pünktlich, um dies zu gewährleisten 
  • Es wird eine Liste über die Trainingsteilnahme geführt, damit bei einem Coronaverdacht schnellstmöglich Infektionsketten verfolgt werden können. Adressen und Telefonnummern von allen Teilnehmern liegen dem Verein vor.
  • Toiletten sind nach Gebrauch von jedem Benutzer durch Flächendesinfektion zu reinigen (Material steht dort bereit). Alle Kontaktflächen und Türgriffe werden regelmäßig durch tagesabhängig zu benennende „Desinfektionshelfer“ des Vereins desinfiziert.

Trainingsbetrieb

  • Während des Trainings müssen keine Masken getragen werden.
  • Die Hallen werden auch während des Trainings ausreichend durchlüftet.
  • Partnerübungen können durchgeführt werden, allerdings noch unter der Verwendung einer OP oder FFP2 Maske. Voraussetzung ist die Zustimmung des jeweiligen Trainers und der Trainierenden.
  • Soweit Trainingsgeräte verwendet werden, sind diese nach Gebrauch durch die Trainer vollständig zu desinfizieren.
  • Im Trainingsgebäude dürfen sich keine Begleitpersonen oder Zuschauer aufhalten. Alle Sportler und Trainer des Vereins sind verpflichtet, diese Regeln einzuhalten und auf deren Einhaltung durch andere Teilnehmer zu achten.
    Ausnahme bildet der Mini-Karate-Kurs, bei dem Eltern von 4-5-Jährigen in der Halle als Begleitperson erlaubt sind.

Generelle Richtlinien

  • Nach einem positiven Coronavirus-Test eines Mitglieds oder innerhalb dessen Haushalt darf der Sportler erst nach Freitestung wieder am Trainingsbetrieb teilnehmen.
  • Sollte bei einem Sportler oder innerhalb dessen Haushalt Krankheitssymptome wie Husten, Schnupfen, Fieber, Atemnot, Muskelschmerzen, Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Durchfall auftreten, darf der Sportler nicht am Training teilnehmen.
  • Sportler die einer Risikogruppe angehören entscheiden eigenverantwortlich über ihre Teilnahme am Training.

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